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   BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16   

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https://dejure.org/2017,30724
BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16 (https://dejure.org/2017,30724)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - V ZB 89/16 (https://dejure.org/2017,30724)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16 (https://dejure.org/2017,30724)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung durch die Verfahrensgestaltung; Verletzung des Betroffenen in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung durch die Verfahrensgestaltung; Verletzung des Betroffenen in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, juris Rn. 7).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, juris Rn. 7).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen regelmäßig geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 f.; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 56/16, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Ein Gericht verstößt gegen seine Pflicht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, wenn es einen - wie hier - ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Letzteres beruht darauf, dass das Gericht insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich ist (BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.).
  • BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16

    Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Daher lässt sich bereits nicht feststellen, dass die Beschwerdeentscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 138/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 56/16

    Änderung der vorinstanzlich getroffenen Kostenentscheidungen; Erhebung von

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen regelmäßig geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 333 f.; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 56/16, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvR 1029/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtbeachtung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16
    Letzteres beruht darauf, dass das Gericht insgesamt für die Einhaltung des Gebots des rechtlichen Gehörs verantwortlich ist (BVerfGE 48, 394, 395 f.; 53, 219, 222 f.).
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft;

    Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7, vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5, vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7 und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 7 f.).
  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 19.05.2022 - V ZB 66/21

    Gehörsverletzung im Berufungsverfahren: Erfordernis des rechtzeitigen Zugangs

    Deshalb ändert es an der Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nichts, wenn den zur Entscheidung berufenen Richtern der Schriftsatz im Zeitpunkt der Entscheidung nicht vorlag (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 7; Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZWE 2017, 99 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 15.03.2018 - V ZB 190/17

    Kostentragung des Rechtsbeschwerdeverfahrens i.R.e. Abschiebungshaftanordnung

    Dies rechtfertigt aber keine abweichende Beurteilung, weil es auf ein Verschulden des Gerichts nicht ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 7 zu einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG).
  • LG Paderborn, 06.10.2017 - 5 T 266/17

    Anforderungen an die Haftanordnung der Sicherungshaft

    Soweit ein Verstoß gegen den Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG gegeben sein könnte, weil die Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen zur Anhörung des Betroffenen im Haftverlängerungsverfahren nicht geladen war und infolgedessen die Interessen des Betroffenen im Termin nicht wahrnehmen konnte, führt dieser Verstoß vorliegend jedenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, denn es ist nicht erkennbar, dass die Haftanordnung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2017, V ZB 89/16, nachgewiesen bei juris).
  • LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zu der Rechtswidrigkeit der Haft (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16 -).
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